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   BVerwG, 01.10.1986 - 8 C 68.85   

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BVerwG, 01.10.1986 - 8 C 68.85 (https://dejure.org/1986,1270)
BVerwG, Entscheidung vom 01.10.1986 - 8 C 68.85 (https://dejure.org/1986,1270)
BVerwG, Entscheidung vom 01. Oktober 1986 - 8 C 68.85 (https://dejure.org/1986,1270)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erschließungsbeitragspflicht - Verjährungsfrist nach Landesrecht - Wirksame Erschließungsbeitragssatzung - Vorteilsregelung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1987, 329
  • BauR 1987, 78
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 18.04.1986 - 8 C 51.85

    Zulässigkeit eines zur Hälfte nach Frontlängen und zur anderen Hälfte nach

    Auszug aus BVerwG, 01.10.1986 - 8 C 68.85
    Wie der erkennende Senat im Urteil vom 18. April 1986 - BVerwG 8 C 51 und 52.85 - (DVBl. 1986, 774) entschieden hat, ist § 8 Abs. 1 Satz 1 EBG, der vorsieht, daß jeweils eine Hälfte des umlagefähigen Erschließungsaufwands nach den zulässigen Geschoßflächen, die andere Hälfte hingegen nach den Grundstücksbreiten an den Erschließungsanlagen (sogenannte Frontlängen) auf die erschlossenen Grundstücke verteilt werden sollen, deshalb insgesamt rechtsunwirksam, weil er erschlossene Hinterliegergrundstücke nicht erfaßt.
  • BVerwG, 27.06.1969 - VII C 20.67

    Gebührenpflicht der Deutschen Bundesbahn für Genehmigungen auf Grund des

    Auszug aus BVerwG, 01.10.1986 - 8 C 68.85
    Das Bundesverwaltungsgericht ist an die von einem Tatsachengericht ausgesprochene Zulassung der Revision grundsätzlich gebunden (vgl. etwa Urteil vom 27. Juni 1969 - BVerwG VII C 20.67 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 60 S. 3 f.).
  • BVerwG, 20.01.1978 - 4 C 70.75

    Teilnichtigkeit und Rückwirkung einer Erschließungsbeitragssatzung;

    Auszug aus BVerwG, 01.10.1986 - 8 C 68.85
    Da das Entstehen einer sachlichen Erschließungsbeitragspflicht u.a. das Vorliegen einer Erschließungsbeitragssatzung mit namentlich einer den Anforderungen des § 131 Abs. 2 und 3 BBauG genügenden Verteilungsregelung voraussetzt (vgl. statt vieler Urteil vom 20. Januar 1978 - BVerwG 4 C 70.75 - Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 27 S. 28 ), muß das Berufungsgericht angenommen haben, die in der fraglichen Zeit maßgebliche Verteilungsregelung in § 8 Abs. 1 Satz 1 des Erschließungsbeitragsgesetzes des Landes Berlin in der Fassung vom 14. Januar 1971 (GVBl. S. 337, 731) - EBG - sei wirksam.
  • BVerwG, 08.10.1976 - IV C 76.74

    Gemeindliches Ermessen bei Bildung einer Erschließungseinheit; Umfang des

    Auszug aus BVerwG, 01.10.1986 - 8 C 68.85
    Bundesrechtlich kann diese Frage nur insoweit überprüft werden, als Voraussetzung für den Beginn des Laufs einer landesrechtlich bestimmten Verjährungsfrist das Entstehen der (sachlichen) Erschließungsbeitragspflicht gemäß § 33 Abs. 2 Satz 1 BBauG ist (vgl. etwa Urteil vom 8. Oktober 1976 - BVerwG IV C 76.74 - Urteilsabdruck S. 10).
  • BVerwG, 23.05.1973 - IV C 56.71

    Erteilung einer naturschutzrechtlichen Ausnahmebewilligung für eine Schwimmhalle

    Auszug aus BVerwG, 01.10.1986 - 8 C 68.85
    Der Wegfall der Bindungswirkung kann mit Rücksicht auf diese Grundsätze nur ausnahmsweise dann eintreten, wenn die Zulassung der Revision offensichtlich gesetzwidrig ist (vgl. u.a. Urteile vom 24. April 1969 - BVerwG I C 55.65 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 59 S. 2 f. und vom 23. Mai 1973 - BVerwG IV C 56.71 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 104 S. 49 ).
  • BVerwG, 24.04.1969 - I C 55.65

    Bindung eines Revisionsgerichts an die Zulassung der Revision wegen Divergenz -

    Auszug aus BVerwG, 01.10.1986 - 8 C 68.85
    Der Wegfall der Bindungswirkung kann mit Rücksicht auf diese Grundsätze nur ausnahmsweise dann eintreten, wenn die Zulassung der Revision offensichtlich gesetzwidrig ist (vgl. u.a. Urteile vom 24. April 1969 - BVerwG I C 55.65 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 59 S. 2 f. und vom 23. Mai 1973 - BVerwG IV C 56.71 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 104 S. 49 ).
  • BVerwG, 22.04.1994 - 8 C 18.92

    Erschließungsbeitragsrecht: Straßenzug als eine oder mehrere

    Bundesrechtlich kann die Frage nach der Verjährung einer Erschließungsbeitragsforderung nur insoweit überprüft werden, als Voraussetzung für den Beginn des Laufs einer landesrechtlich bestimmten Verjährungsfrist das Entstehen der sachlichen Erschließungsbeitragspflichten gemäß § 133 Abs. 2 Satz 1 BBauG ist (wie Urteil vom 1. Oktober 1986 - BVerwG 8 C 68.85 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 98 S. 66 f.).

    Bundesrechtlich kann diese Frage nur insoweit überprüft werden, als Voraussetzung für den Beginn des Laufs einer landesrechtlich bestimmten Verjährungsfrist das Entstehen der sachlichen Erschließungsbeitragspflichten gemäß § 133 Abs. 2 Satz 1 BauGB ist (vgl. etwa Urteil vom 1. Oktober 1986 - BVerwG 8 C 68.85 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 98 S. 66 f.).

  • BVerwG, 14.02.2001 - 11 C 9.00

    Fälligkeit eines Erschließungsbeitrags; Zahlungsverjährung;

    Geprüft und ggf. beanstandet wurde in der Folgezeit jeweils nur, ob das jeweilige Tatsachengericht den nach den irrevisiblen landesrechtlichen Vorschriften maßgeblichen Zeitpunkt der Entstehung der sachlichen Erschließungsbeitragspflicht gemäß § 133 Abs. 2 Satz 1 BauGB zutreffend erkannt hatte oder nicht (vgl. Urteile vom 10. Februar 1978 - BVerwG 4 C 4.75 - UA S. 10, vom 1. Oktober 1986 - BVerwG 8 C 68.85 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 98, vom 22. April 1994 - BVerwG 8 C 18.92 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 91 S. 3 f. und vom 26. Januar 1996 a. a. O.).
  • BVerwG, 26.01.1996 - 8 C 14.94

    Erschließungsbeitragsrecht: Nachforderung von erschließungsbeiträgen

    Bundesrechtlich kann diese Frage nur insoweit überprüft werden, als Voraussetzung für den Beginn des Laufs einer landesrechtlich bestimmten Verjährungsfrist das Entstehen der sachlichen Erschließungsbeitragspflicht nach § 133 Abs. 2 Satz 1 BauGB ist (vgl. etwa Urteil vom 1. Oktober 1986 - BVerwG 8 C 68.85 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 98, S. 66 f.).
  • OVG Niedersachsen, 24.01.2024 - 9 LC 85/18

    Anbaustraße; Außenbereich; Außenbereichsstraße; Bebauungsplan; Beleuchtung;

    Danach ist eine beitragsfähige Erschließungsanlage erstmalig hergestellt, wenn sie auf voller Länge nach Maßgabe der Merkmale der endgültigen Herstellung der Erschließungsbeitragssatzung ( § 132 Nr. 4 BauGB ) i. V. m. dem Bauprogramm für die flächenmäßigen Teileinrichtungen und dem technischen Ausbauprogramm hergestellt ist, eine gültige Erschließungsbeitragssatzung mit namentlich einer den Anforderungen des § 131 Abs. 2 und 3 BauGB genügenden Verteilungsregelung vorhanden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 1.10.1986 - 8 C 68.85 - juris Rn. 9; Senatsurteil vom 21.5.2019 - 9 LC 110/17 - juris Rn. 59) und die Anlage dem öffentlichen Verkehr gewidmet ist (vgl. Senatsurteil vom 9.8.2016 - 9 LC 29/15 - juris Rn. 34 m. w. N.), ohne dass dabei die Dauer des Zeitraums zwischen der endgültigen Herstellung der Straße und der (nachträglichen) Widmung von Bedeutung ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29.10.1997 - 8 B 194.97 - juris Rn. 4; Driehaus/Raden, a. a. O., § 19 Rn. 38), sowie sie nach Maßgabe des § 125 BauGB rechtmäßig hergestellt worden ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 26.11.2003 - 9 C 2.03 - juris Rn. 20 und vom 30.5.1997 - 8 C 6.95 - juris Rn. 12).
  • OVG Niedersachsen, 30.09.2020 - 9 LC 110/18

    Ablösung; Abnahme; Aufrechnung; Ausschlussfrist; Bebauungsplan; Beitrag;

    Danach ist eine beitragsfähige Erschließungsanlage erstmalig hergestellt, wenn sie auf voller Länge nach Maßgabe der Merkmale der endgültigen Herstellung der Erschließungsbeitragssatzung (§ 132 Nr. 4 BauGB) i. V. m. dem Bauprogramm für die flächenmäßigen Teileinrichtungen und dem technischen Ausbauprogramm hergestellt ist, eine gültige Erschließungsbeitragssatzung mit namentlich einer den Anforderungen des § 131 Abs. 2 und 3 BauGB genügenden Verteilungsregelung vorhanden (vgl. BVerwG, Urteil vom 1.10.1986 - 8 C 68.85 - juris Rn. 9; Senatsurteil vom 21.5.2019 - 9 LC 110/17 - juris Rn. 59) und die Anlage dem öffentlichen Verkehr gewidmet ist (vgl. Senatsurteil vom 9.8.2016 - 9 LC 29/15 - juris Rn. 34 m. w. N.), ohne dass dabei die Dauer des Zeitraums zwischen der endgültigen Herstellung der Straße und der (nachträglichen) Widmung von Bedeutung ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29.10.1997 - 8 B 194.97 - NVwZ-RR 1998, 513 = juris Rn. 4; Driehaus/Raden, a. a. O., § 19 Rn. 38), sowie sie nach Maßgabe des § 125 BauGB rechtmäßig hergestellt worden ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 26.11.2003 - 9 C 2.03 - juris Rn. 20; vom 30.5.1997 - 8 C 6.95 - juris Rn. 12).
  • BVerwG, 29.10.1997 - 8 B 194.97

    Erschließungsbeitragsrecht - Entstehen der Beitragspflicht, Verjährung, und

    Bundesrechtlich kann diese Frage nur insoweit überprüft werden, als Voraussetzung für den Beginn des Laufs einer landesrechtlich bestimmten Verjährungsfrist das Entstehen der sachlichen Erschließungsbeitragspflichten gemäß § 133 Abs. 2 Satz 1 BauGB ist (vgl. Urteile vom 1. Oktober 1986 - BVerwG 8 C 68.85 Buchholz 406.11 § 133 Nr. 98 S. 66 und vom 22. April 1994 a.a.O.).
  • OVG Niedersachsen, 11.05.2023 - 9 LB 225/20

    Anbaubestimmung; Aufpflasterung; Außenbereichsgrundstück; natürliche

    Danach ist eine beitragsfähige Erschließungsanlage erstmalig hergestellt, wenn sie auf voller Länge nach Maßgabe der Merkmale der endgültigen Herstellung der Erschließungsbeitragssatzung ( § 132 Nr. 4 BauGB ) i. V. m. dem Bauprogramm für die flächenmäßigen Teileinrichtungen und dem technischen Ausbauprogramm hergestellt ist, eine gültige Erschließungsbeitragssatzung mit namentlich einer den Anforderungen des § 131 Abs. 2 und 3 BauGB genügenden Verteilungsregelung vorhanden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 1.10.1986 - 8 C 68.85 - juris Rn. 9; Senatsurteil vom 21.5.2019 - 9 LC 110/17 - juris Rn. 59) und die Anlage dem öffentlichen Verkehr gewidmet ist (vgl. Senatsurteil vom 9.8.2016 - 9 LC 29/15 - juris Rn. 34 m. w. N.), ohne dass dabei die Dauer des Zeitraums zwischen der endgültigen Herstellung der Straße und der (nachträglichen) Widmung von Bedeutung ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29.10.1997 - 8 B 194.97 - juris Rn. 4; Driehaus/Raden, a. a. O., § 19 Rn. 38), sowie sie nach Maßgabe des § 125 BauGB rechtmäßig hergestellt worden ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 26.11.2003 - 9 C 2.03 - juris Rn. 20 und vom 30.5.1997 - 8 C 6.95 - juris Rn. 12).
  • BVerwG, 14.08.1987 - 8 C 60.86

    Verwaltungsprozessrecht - Merkmalsregelung - Grunderwerb als Herstellungsmerkmal

    Bundesrechtlich kann diese Frage nur insoweit überprüft werden, als Voraussetzung für den Beginn des Laufs einer landesrechtlich bestimmten Verjährungsfrist das Entstehen der (sachlichen) Erschließungsbeitragspflicht gemäß § 133 Abs. 2 Satz 1 BBauG ist (vgl. u.a. Urteil vom 1. Oktober 1986 - BVerwG 8 C 68.85 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 98 S. 66 f.).
  • VG Düsseldorf, 14.12.1999 - 17 K 4066/98

    Rechtmäßigkeit der Erhebung einer erneuten Vorausleistung auf einen

    Die Verjährungsfrist beginnt nämlich frühestens mit dem Zeitpunkt, in dem die Erschließungsanlage erstmalig in ihrer gesamten Ausdehnung hergestellt ist, vgl. Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 5. Auflage, § 19 Rn. 33; ebenso das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung: BVerwG, Urteile vom 1. Januar 1986 - 8 C 68/85 -, in: JURIS und vom 22. April 1994 - 8 C 18.92 - , in: NVwZ-RR 1994, 539 (539); zuletzt Beschluß vom 29. Oktober 1997 - 8 B 194.97 -, in: NVwZ-RR 1998, 513 (513).
  • BVerwG, 29.10.1997 - 8 B 191.97

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

    Bundesrechtlich kann diese Frage nur insoweit überprüft werden, als Voraussetzung für den Beginn des Laufs einer landesrechtlich bestimmten Verjährungsfrist das Entstehen der sachlichen Entschließungsbeitragspflichten gemäß § 133 Abs. 2 Satz 1 BauGB ist (vgl. Urteile vom 1. Oktober 1986 - BVerwG 8 C 68.85 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 98 S. 66 und vom 22. April 1994 a.a.O.).
  • VG Düsseldorf, 06.02.2003 - 12 K 7745/99

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung zuTeilerschließungsbeiträgen für die erstmalige

  • VG Düsseldorf, 06.12.2007 - 12 L 1749/07

    Anforderungen an die Bestimmtheit eines kommunalabgabenrechtlichen

  • VG Düsseldorf, 13.12.1999 - 12 K 2055/98
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